Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Kommunikation

Auticare hintertreibt Anliegen barrierefreier fernschriftlicher Kommunikation

Im Auftrag des Bundessozialministeriums wurde für den 22.1.2015 eine Veranstaltung organisiert, zu der auch wir eingeladen wurden. Daraufhin teilten wir der Organisation mit, daß und warum Vor-Ort-Veranstaltungen für uns nicht barrierefrei zugänglich sind. Also wurde in diesem Fall ein Onlineforum eingerichtet, damit ein Dialog mit uns im Rahmen des "Dialogforums "Mobilität und Engagement"" möglich wäre. Trotz Einladung an alle Teilnehmer der Veranstaltung nahm außer der ESH an diesem Onlineforum niemand teil - abgesehen von Auticare (erster Beitrag nach dem Veranstaltungsdatum).

ESH-Musterattest zur Einforderung barrierefreier Kommunikation

Sprachlich geglätteter Mustertext, bewährt durch die Entscheidung BSG B9SB5/13B (Link zur ESH-Meldung):

Zitat:
Ärztliches Attest

[Personendaten des Autisten]

BSG stärkt Anspruch von Autisten auf barrierefreie Kommunikation

Das Bundessozialgericht hat in einer Präzedenzentscheidung klargestellt, daß Autisten unter barrierefreien Umständen begutachtet werden müssen. Besonders ging es um die Barrierefreiheit der Kommunikation mit dem Gutachter. Bisher folgten Richter oft den eigenen abwiegelnden Angaben der Gutachter, die dies meist ablehnten.

Abenteuer BRK-Allianz - Wehe dem, der das Statut ernstnimmt

Wer schon immer wissen wollte wie man
- behinderte Teilnehmer von Seiten einer Behindertenrechtsorganisation diskriminieren
- unter Verwendung einer fünfstelligen Summe ein formal ungültiges Ergebnis erzielen
- das selbstgeschriebene Statut ignorieren
- organisiert von einem Verein, für den ein Regierungsmitglied juristisch vertretungsberechtigt ist, regierungsfern sein
kann, den könnte diese Glosse interessieren.

Zur diskutierten Reform des Betreuungsrechtes

Derzeit wird eine Reform des deutschen Betreuungsrechtes durch die Bundespolitik diskutiert. Die ESH nimmt hiermit öffentlich zur Thematik Stellung.

Hürde Nr.1: Verweigerte barrierefreie Kommunikation

In einer Zeit, in der selbst Unternehmen ihren Firmenkunden ungerne wichtige Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung der vertraglichen Zusammenarbeit schriftlich aushändigen (es könnte ja anderen Kunden zugespielt werden, bei denen intern etwas anders gehandhabt wird) und auch in manchen Behörden gerne möglichst viel mündlich besprochen wird, um nicht gleich jede Aussage gerichtsfest abwägen zu müssen und weil man es eben so gewohnt ist, haben es Menschen nicht immer leicht selbstständig im Alltag zu bestehen, die nur schriftlich kommunizieren können.

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